Hat der Registrant noch Common Law-Rechte an der Marke?
Vielleicht. Nach Yospin-Gesetz,
Nur weil eine Marke beim USPTO als „tot“ aufgeführt ist, bedeutet dies nicht, dass sie ohne Registrierung oder Registrierung verwendet werden kann. Es ist möglich, dass der Registrant der Marke die Registrierung der Bundesmarke aufgegeben hat, die Marke jedoch weiterhin verwendet - und daher weiterhin Markenrechte nach allgemeinem Recht besitzt.
Bedeutet dies, dass der Registrant dies kann Registrieren Sie diese Marke nie wieder?
Nein. Dies bedeutet nicht, dass die Marke nie wieder registriert werden kann. Es muss jedoch ein neuer Antrag auf Eintragung der Marke gestellt werden. Diese Registrierung ist völlig unabhängig von der vorherigen - sie registriert effektiv eine neue Marke, die zufällig mit einer alten identisch ist, ohne die Probleme, die normalerweise auftreten würden.
Kann eine andere Entität diese Marke registrieren für den gleichen Zweck?
Möglicherweise. Wenn es unter den Rechten des Common Law weiterhin verwendet wird, stehen Sie vor einem harten Kampf, um es erfolgreich für sich selbst zu registrieren. Wenn es wirklich aufgegeben wird, können Sie eine Registrierung beantragen, aber wie Beth Hutchens besprochen hat, ist dies keine einfache Angelegenheit, das Formular auszufüllen und Ihre Neuerwerbung zu feiern. Hier ist eine praktische kurze Zusammenfassung, aber für jeden tatsächlichen Fall sollte Ihr erster Schritt darin bestehen, einen Patent- und Markenanwalt zu konsultieren, insbesondere einen, der Erfahrung in der Gerichtsbarkeit hat, in der Sie die Marke verwenden möchten. P. >