Frage:
Als google.com nach einem Schreibfehler zum Kauf verfügbar war, haben sie ihr Recht verloren, es zu besitzen?
Kialandei
2015-10-12 19:59:35 UTC
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Als die Domain google.com nach einem Schreibfehler zum Kauf verfügbar wurde, wurde sie von einem Mann für 12 USD gekauft ( http://www.bbc.co.uk/news/technology-34504319). a>).

Ich bin neugierig zu wissen, warum Google die Rechte an der Domain auch dann noch hat, wenn sie von einer anderen Person gekauft wurde. Ich bin mir bewusst, dass dies aufgrund einer Markenverletzung usw. vor Gericht bestritten werden könnte, aber warum konnten sie die Transaktion zurückerstatten und die Domain zurückfordern, ohne diesen Prozess durchlaufen zu haben.

Würde die Person, die die Domain gekauft hat, dies tun in der Lage sein, überhaupt ein Recht darauf zu beanspruchen, nachdem er dafür bezahlt hat?

Wow, das ist so lustig. Es ist, als wäre dieser Typ 1 Minute lang Herrscher der Welt. Er hätte sofort alle Gewinne von Google Adwords an sich selbst weiterleiten sollen! hehe
Drei antworten:
duskwuff -inactive-
2015-10-13 00:28:51 UTC
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Ich bin gespannt, warum Google die Rechte an der Domain auch dann auslaufen lässt, wenn sie von einer anderen Person gekauft wurde.

Sie machen hier eine falsche Annahme.

Die Domain durfte nie ablaufen. Durch einen Fehler in der Domain-Registrierungsoberfläche von Google konnte er eine Bestellung für die Domain aufgeben. Die Domain wurde nie gekauft, aber durch die Bestellung der Domain erhielt Herr Ved Zugriff auf die Domain in den Webmaster-Tools von Google.

Da die Domain nie zum Kauf verfügbar war Herr Ved hatte keine Rechte daran. (Die Domain wird nicht einmal über die Domain-Registrierungsoberfläche von Google registriert. Sie befindet sich unter einem völlig separaten Unternehmen, MarkMonitor, das sich auf hochwertige Domains spezialisiert hat.)

Dies ist sinnvoll und wahrscheinlich die beste Antwort. Das Geld, das er erhielt, stand unter der Schirmherrschaft eines Fehlerberichts. Dies war kein typischer Kauf einer abgelaufenen Domain. Fairerweise ist MarkMonitor jedoch nur ein Managing Agent. Wenn sie es vermasseln und die Domain-Registrierung verfallen lassen, wird die Domain über einen typischen Registrierungsagenten verfügbar. Oder sagen Sie, dass MarkMonitor einen Vertrag mit ICANN abgeschlossen hat, um hochwertige Domains vom Markt fernzuhalten?
Wenn MarkMonitor tatsächlich das Ablaufen der Domain zugelassen hätte, wäre dies eine völlig andere Angelegenheit. (Aufgrund der Funktionsweise von Domain-Ablaufzeiten hätte google.com jedoch mindestens 30 bis 60 Tage lang offline sein müssen. Dies wurde also lange vor der Verfügbarkeit der Domain bemerkt!)
Ich versuche nur herauszufinden, was es mit MarkMonitor auf sich hat, das verhindert, dass eine Domain "über die Domain-Registrierungsoberfläche von Google registriert" wird. Abgesehen von der Tatsache, dass MM den Überblick behält. Wenn ich QningMonitor eingerichtet und die Domainverwaltung angeboten habe, würden Sie sagen, dass jede Domain, mit der ich arbeite, "nicht einmal über die Domainregistrierungsoberfläche von Google registriert ist".
@jqning MarkMonitor ist ein Registrar und nicht nur ein Managing Agent. Sie haben die Domain-Registrierung von Google für sie, sodass sie nicht direkt von Google verwaltet wird.
@jqning Google ist buchstäblich * nicht in der Lage *, die Registrierungsinformationen für google.com selbst zu ändern. Während sie einen Registrar betreiben, wird ihr Registrar nicht akzeptiert, um Änderungen an google.com vorzunehmen.
jqning
2015-10-12 20:11:22 UTC
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Er hat es über Google Domains gekauft.

Aus der Namensregistrierungsvereinbarung:

Akzeptanz der Registrierung. Google kann den Antrag des Registranten auf Registrierung oder Verlängerung aus irgendeinem Grund nach eigenem Ermessen annehmen oder ablehnen , einschließlich der Ablehnung aufgrund einer verbotenen, unzulässigen, nicht verfügbaren, verletzenden oder anderweitig fragwürdigen Domain Name. Google haftet oder haftet nicht für Fehler, Auslassungen oder andere Handlungen Dritter, die sich aus der Anwendung, Registrierung oder Erneuerung von Domainnamen durch den Registranten ergeben oder damit zusammenhängen, einschließlich des Versäumnisses eines Administrators eines Registrierungsbetreibers, einen Domainnamen zu registrieren oder zu erneuern.

Google hat nicht öffentlich kommentiert, aber vermutlich wurde eine Warnung eingerichtet, die sie zum Handeln veranlasste, und sie haben abgesagt. Wenn die Registrierung bei einem anderen Registrierungsagenten erfolgt wäre, hätte Google möglicherweise nicht die Befugnis gehabt, die Transaktion rückgängig zu machen, und hätte das Streitverfahren anwenden müssen. Beachten Sie jedoch, dass dieses Ding als Fehler bezeichnet wird. Es ist nicht so, dass Google die Registrierung ablaufen lässt und es sich schnappt.

BEARBEITEN ZUM HINZUFÜGEN:

Die Uniform Die Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten über Domainnamen enthält die Regeln zur Beilegung dieser Streitigkeiten. Etwas offensichtlich ist heutzutage, dass Markeninhaber bestimmte Rechte an Domains haben, die ihre Marke sind oder ihrer Marke ähnlich sind. Die Analyse endet jedoch nicht mit der Existenz einer echten Marke . Die Verwendung, für die die Domain verwendet wird, ist von Bedeutung. Spezifisch für die vorliegenden Fakten:

Eine Feststellung der folgenden muss (SHALL DEMONSTRATE) strong nachweisen > Ihre Rechte oder berechtigten Interessen an dem Domainnamen im Sinne von Absatz 4 (a) (ii):

(4) (c) (iii) Sie sind eine legitime nichtkommerzielle oder faire Verwendung des Domainnamens vornehmen, ohne die Absicht zu haben, den kommerziellen Gewinn irreführend abzulenken Verbraucher oder um die fragliche Marke oder Dienstleistungsmarke zu trüben .

Der Verweis auf (4) (c) bezieht sich auf den Abschnitt, in dem wir diesen " Beschwerdeführer" lesen muss beweisen, dass jedes dieser drei Elemente vorhanden ist "- JEDES DER DREI:

(i) Ihr Domain-Name ist identisch oder verwirrend ähnlich auf eine Marke oder Dienstleistungsmarke, an der der Beschwerdeführer Rechte hat; und

(ii) Sie haben keine Rechte oder berechtigten Interessen in Bezug auf den Domainnamen; und

(iii) Ihr Domain-Name wurde registriert und wird in böser Absicht verwendet.

Der Beschwerdeführer schlägt diesen Test fehl, wenn der Registrar "legitim" anzeigt nichtkommerzielle oder faire Verwendung. " (Denken Sie daran, dies ist aus dem Teil SHALL DEMONSTRATE, supra)

Mit anderen Worten, es gibt ein Streitverfahren, das befolgt werden muss. Nur weil jemand Google registriert, bedeutet dies nicht, dass Google es automatisch zurückerhält.

Interessant ist auch Abschnitt 6.D: "Um Fehler bei der Registrierung des registrierten Namens oder Streitigkeiten in Bezug auf den registrierten Namen zu beheben, kann die Registrierung des registrierten Namens des Registranten gemäß einer von der ICANN verabschiedeten Spezifikation oder Richtlinie oder unter einem Registrar oder einer Registrierung storniert oder übertragen werden Bedienerverfahren, das nicht mit einer von ICANN verabschiedeten Spezifikation oder Richtlinie unvereinbar ist. " und Abschnitt 8.d
Ja das ist interessant Zumal das, was passiert ist, eher eine Absage als eine Ablehnung ist. Als solches sollte die Stornierung einer Richtlinie gemäß 6.D folgen - was wahrscheinlich einen Prozess beinhaltet. Aber es war keine Zeit, einem Prozess zu folgen. Ich denke, sie haben getan, was in ihrer Macht stand, obwohl es von keiner Regel streng diktiert wurde. Ich frage mich auch, ob die "Belohnung" eine Do-not-Sue-Klausel enthielt.
Aufgrund des Verbots des Parkens von Domains können Sie die Adresse eines Markennamens nicht kaufen und warten, bis sie von Ihnen gekauft werden muss. Sie müssen über ein bereits bestehendes Unternehmen verfügen, für das dieser Name relevant oder widerruflich ist.
Das Kleingedruckte dieser Websites besagt außerdem immer, dass sie nicht für Schreibfehler verantwortlich sind und nicht für Schäden haften, die durch solche Fälle verursacht werden. Außerdem können sie Transaktionen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zurückziehen In denen Fehler entdeckt werden
@gracey209 Sie müssen überhaupt kein Geschäft haben. Wenn ich mein persönliches Blog auf einer Domain betreibe, ist das auch in Ordnung und Sie können nicht einfach ein Unternehmen mit demselben Namen gründen und meinen Domainnamen abrufen.
Wenn Sie sich die Rechtsprechung ansehen, muss es ein Geschäft sein ... oder ein Blog, denke ich ... aber etwas, das mit diesem Namen bereits existiert. Mein Punkt ist, dass Sie einen Markennamen nur dann aufgreifen können, wenn Sie zuvor öffentlich etwas mit diesem Namen gemacht haben. Ich benutze den Begriff Geschäft locker ... Ein Blog kann Geschäft generieren.
@gracey209 Sie haben also eine Tankstelle namens Rocket Fuel und es ist eine eingetragene Marke und Ihre Website ist buyrocketfuel.com. Angenommen, Sie haben das seit zehn Jahren. Wollen Sie damit sagen, dass ich rocketfuel.com nicht registrieren kann, wenn ich heute ein kostenloses Webforum für Sportlerernährung namens Rocket Fuel starte?
@jqning: Haben Sie den fett gedruckten Text in der Antwort gelesen? Sie wären berechtigt, weil Sie die "legitime nichtkommerzielle oder faire Verwendung des Domainnamens erfüllen, ohne die Absicht eines kommerziellen Gewinns, die Verbraucher irreführend abzulenken oder die Marke zu trüben".
Nein ... Ich sage, dass Sie sich nicht auf einer Domain parken können, die eine Marke verwendet, es sei denn, Sie hatten bereits eine Verwendung für diesen Namen ... Vor der Datierung der Marke. Ich denke, der Fall, dass die Regel (die später kodifiziert wurde) kam, hatte mit Victorias Geheimnis oder Fredrick von Hollywood zu tun. Wie auch immer, es war ein Fall, in dem das D die Domain einen Brief entfernt aufgekauft hat, und als dann Leute, die versehentlich versucht haben, zum Geschäft zu gelangen, dort gelandet sind, war es nur eine Seite für wie Viagra und sie haben nicht verkauft, bis sie verklagt wurden es. Jedenfalls. Es ist komplexer als es Raum gibt, um ins Detail zu gehen, aber auf den Punkt gebracht.
In Ihrem Beispiel verwenden Sie ein Wort, das jeder verwenden kann, damit es anders ist. Wenn es etwas Einzigartigeres und kein wirkliches "Ding" war, dann ja
@gracey209 Der Unterschied besteht in der kommerziellen Verwendung (Verkauf von Viagra) in Kombination mit dem Markennamen. Wenn ich Victoria heißen würde, könnte ich VictoriaSecret.com als nichtkommerzielle Website verwenden, auf der ich meine Geheimnisse poste. Wir sprechen über ICANN-Regeln, richtig?
@BenVoigt Ja, ich habe sie gelesen. Als ich sie dort eingefügt habe. Ich frage nach der Behauptung von gracey208: "Sie müssen ein bereits bestehendes Unternehmen haben, für das dieser Name relevant ist."
Ja ... Genau richtig, weil sie Sie nicht daran hindern können, Ihren eigenen Namen zu verwenden. Es war jedoch mehr als die kommerzielle Nutzung, es war, dass sie versuchten, die Firma als Geisel zu nehmen, um den Namen zu erhalten, weil sie viel Verkehr hatten. Die ursprüngliche Frage bezog sich also auf das Google-Problem ... Und damit hängt das zusammen
@gracey209 Wie sind Sie von der ursprünglichen Google-Frage zur Geiselnahme gekommen? Es gab keine Hinweise auf Geiselnahme.
@jqning Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass jemand versucht, google.com in gutem Glauben zu kaufen ... zumindest nicht jemand, der weiß, was ein Domainname ist.
@reirab… vor allem nicht, wenn sie versuchen, google.com über Google Domains (d. H. Domains.google.com) zu kaufen!
Kevin
2015-10-12 22:08:52 UTC
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Es ist wahrscheinlich, dass dies im Rahmen der Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy behandelt wurde, die Folgendes vorsieht:

Wir können [...] Stornieren, Übertragen oder anderweitige Änderungen an einer Domainnamenregistrierung gemäß den Bestimmungen Ihrer Registrierungsvereinbarung oder anderen gesetzlichen Anforderungen.

(Siehe Antwort von jqning)

Aber Selbst wenn Google nicht der Registrar wäre:

Indem Sie die Registrierung eines Domainnamens beantragen oder uns auffordern, eine Domainnamenregistrierung beizubehalten oder zu erneuern, erklären Sie hiermit, dass (a) Die Aussagen, die Sie in Ihrer Registrierungsvereinbarung gemacht haben, sind vollständig und korrekt. (b) Nach Ihrer Kenntnis wird die Registrierung des Domainnamens nicht die Rechte Dritter verletzen oder anderweitig verletzen. (c) Sie registrieren den Domainnamen nicht für einen rechtswidrigen Zweck. und (d) Sie werden den Domain-Namen nicht wissentlich unter Verstoß gegen geltende Gesetze oder Vorschriften verwenden. Es liegt in Ihrer Verantwortung zu bestimmen, ob Ihre Domainregistrierung die Rechte eines anderen verletzt oder verletzt.

Wenn jemand (Google) eine Beschwerde einreicht, muss er folgende Elemente nachweisen:

(i) Ihr Domain-Name ist identisch oder verwirrend ähnlich einer Marke oder Dienstleistungsmarke, an der der Beschwerdeführer Rechte hat ; und

(ii) Sie haben keine Rechte oder berechtigten Interessen in Bezug auf den Domainnamen; und

(iii) Ihr Domain-Name wurde registriert und wird in böser Absicht verwendet.

Die Definition von "böser Absicht" ist ziemlich langwierig, beinhaltet jedoch Dinge Sie möchten beispielsweise versuchen, die Domain für mehr zu verkaufen, als Sie dafür bezahlt haben, verhindern, dass der Inhaber einer Marke über die entsprechende Domain verfügt, und den Datenverkehr zu kommerziellen Zwecken auf Ihre eigene Website umleiten.

Angesichts dieser Situation halte ich es für unwahrscheinlich, dass diese Person in der Lage gewesen wäre, die Domain zu behalten, ohne eine nichtkommerzielle Website aus eigener Tasche zu hosten, und zwar aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens, der mir als beides auffällt unwahrscheinlich und nicht nachhaltig.

Es ging zu schnell, als dass dieser Prozess verfolgt werden könnte. Und das hängt alles davon ab, was der Registrar mit der Site gemacht hat. Vielleicht registriere ich google.com und verwende es, um kostenlose Hilfe bei Mathe-Hausaufgaben zu leisten. * Sie verwenden den Domain-Namen legitimerweise nichtkommerziell oder fair, ohne die Absicht eines kommerziellen Gewinns, Verbraucher irreführend abzulenken oder die Marke oder Dienstleistungsmarke bei zu trüben Problem.*
@jqning: Ich halte das für unplausibel. Sicher, Sie * können * es tun, aber die Opportunitätskosten wären für eine Site mit so viel Verkehr umwerfend, ganz zu schweigen vom Hosting.
Plausibilität hat nichts damit zu tun. Wenn ein Markeninhaber eine Domain bestreiten möchte, muss er den Prozess befolgen. Ein Teil dieses Prozesses besteht darin, zu untersuchen, wie die Domain vom Registranten verwendet wird. Sie haben den ersten Teil des Tests gepostet und ehrlich gesagt reicht es nicht aus, dass die Domain verwirrend ähnlich ist. Wenn Ihr Teiltest der vollständige Test wäre, müssten sich Markeninhaber keine Sorgen um die Registrierung machen, da sie ihre Domain jederzeit zurückerhalten könnten.
@jqning: Ich habe den dritten Punkt des Tests in einem ganzen Absatz für sich besprochen. Ich sehe nicht, was ich ändern soll.


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