Dies unterliegt effektiv der Sorgfaltspflicht. Erstens besteht in England und Wales keine Verpflichtung, ein barmherziger Samariter zu sein - mit anderen Worten, es besteht keine Verpflichtung, ein Retter zu sein. Bis Sie eingreifen, um jemanden zu retten, schulden Sie dieser Person keine Pflicht.
Sobald Sie jedoch eingreifen, schulden Sie ihr eine Pflicht. Insbesondere schulden Sie ihnen die Pflicht, die Situation nicht zu verschlimmern (Horsey und Rackley, Tort Law , 3. Aufl., OUP 2013, S. 75). Die spezifische Situation, die Horsey und Rackley geben, besteht darin, ein ertrinkendes Kind wiederzubeleben und sich dabei eine Rippe zu brechen: Dies kann die Situation verschlimmern (Horsey und Rackley, S. 75-76). .
Bedeutet dies, dass Sie haftbar sind, wenn Sie jemandem Erste Hilfe leisten und dadurch die Situation verschlimmern? Nicht unbedingt, denn wie Horsey und Rackley betonen, unterscheidet sich die Pflicht von der Haftung. Am Beispiel des ertrinkenden Kindes heißt es erneut:
Während beispielsweise jemand, der eingreift, die Pflicht hat, die Situation nicht zu verschlimmern, werden seine Handlungen immer noch an denen von a gemessen "vernünftige Person" unter den gegebenen Umständen (und wenn eine vernünftige Person versucht hätte, das Kind auf die gleiche Weise wiederzubeleben, liegt keine Verletzung ihrer Pflicht vor und daher keine Haftung um eine Entschädigung zu zahlen.) (S.76)
Der Standard „vernünftige Person“ entspricht dem, was Sie in der Frage nach mangelndem Fachwissen erwähnt haben. Wenn ein Arzt in eine solche Situation eingreift, ist der von ihm erwartete Pflegestandard höher als beispielsweise für jemanden, der lediglich einen grundlegenden Erste-Hilfe-Kurs absolviert hat. Die Frage ist, ob Sie als die vernünftige Person in Ihrer Situation gehandelt haben oder nicht.
Auf dieser Grundlage ist Ihr Tutor also ziemlich richtig: Solange Sie so vorsichtig sind, wie es ist Aufgrund Ihres Fachwissens oder mangelnden Fachwissens ist es nach englischem und walisischem Recht unwahrscheinlich, dass Sie haftbar gemacht werden.