Ich habe in Arbeitsverträgen gehört, dass es Klauseln geben kann, die besagen, dass das gesamte geistige Eigentum, das der Mitarbeiter während seiner Beschäftigung geschaffen hat, dem Unternehmen gehört, unabhängig davon, ob es während der Arbeitszeit erfolgt.
Wenn ein Computerprogrammierer beispielsweise von Montag bis Freitag arbeitet, aber am Wochenende eine App entwickelt (ohne Unternehmensressourcen zu verwenden), kann das Unternehmen das Eigentum daran beanspruchen. Wäre eine solche Klausel durchsetzbar? Würde es einen Unterschied machen, ob es mit dem Job zusammenhängt oder nicht, zum Beispiel wenn der Programmierer ein Gemälde machte, das berühmt wurde, könnte das Unternehmen dann immer noch das Eigentum beanspruchen?
Wie heißen solche Klauseln?