In den Nachrichten lesen Sie häufig über unterschiedliche Philosophien der juristischen Auslegung, insbesondere wenn wichtige Fälle entschieden werden (wie mehrere kürzlich getroffene Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs der USA). Ich habe kürzlich ein Buch von Antonin Scalia durchgesehen, in dem er eine Reihe spezifischer Prinzipien umreißt, die er befürwortet und nicht unterstützt, mit Zitaten zu früherer Rechtsprechung. Anscheinend gibt es einige Debatten über die Vorzüge solcher Grundsätze und darüber, wie (oder ob) die gerichtliche Auslegung von Rechtsvorschriften mit dem Verständnis der Gesetzgeber über ihre Aktivitäten vereinbar ist.
Es ist klar, dass viele dieser "Kanons" dies können per Gesetz außer Kraft gesetzt werden, indem eine Sprache in das Gesetz aufgenommen wird, die ausdrücklich gegen einen Rechtsgrundsatz verstößt, der sonst gelten würde. Meine Frage ist jedoch, ob die Grundsätze selbst im weiteren Sinne der gesetzlichen Kontrolle unterliegen. Können Gesetzgeber "Meta-Gesetze" verabschieden, die definieren, wie andere Gesetze zu interpretieren sind? Könnte der US-Kongress beispielsweise ein Gesetz verabschieden, das besagt: "Wenn bei der gesetzlichen Auslegung Unklarheiten auftreten, ist das fragliche Gesetz so zu verstehen, dass es die am wenigsten mächtige Partei in einem Streit begünstigt." Oder "Die Auslegung des Gesetzes durch die Verwaltungsbehörden darf nicht besonders gewürdigt werden" (d. H. Um die Ehrerbietung von Chevron einzuschränken)? Oder allgemeiner gesagt, kann ein Gesetzgeber ein Gesetz verabschieden, das besagt: "Das Gesetz ist als X zu verstehen", wobei X ein Interpretationsprinzip ist, das nicht spezifisch für das Gesetz ist, in dem es enthalten ist, sondern die Auslegung aller anderen einschränken soll Gesetze (oder eine Untergruppe anderer Gesetze)? Wären solche Gesetze gültig?
Ich interessiere mich hauptsächlich für die Situation in den USA, wäre aber interessiert zu wissen, wie sich das Problem in verschiedenen Ländern oder in bestimmten US-Bundesstaaten auswirken könnte. P. >